Überblick
Wenn eine deutsche oder europäische Gesellschaft in Zypern tätig werden will, ist die Zweigniederlassung die schlankste Lösung. Sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern ist rechtlich Teil der Muttergesellschaft. Das Register führt sie dennoch eigenständig mit eigener Registrierungsnummer, und auch die Steuerbehörde erfasst sie separat.
Typische Anwendungsfälle sind Beratungs- und Servicegesellschaften mit lokalen Mitarbeitern, die Erbringung von Dienstleistungen aus Zypern heraus sowie der Betrieb einer Niederlassung mit eigener Betriebsstätte. Die Muttergesellschaft bleibt Vertragspartner Ihrer Kunden, die Niederlassung tritt im Namen der Mutter auf.
Wir prüfen zuerst, ob Zweigniederlassung, Tochtergesellschaft oder reine Registrierung ohne Präsenz für Ihr Vorhaben passt. Danach übernehmen wir Anmeldung, beglaubigte Übersetzungen, steuerliche Erfassung, lokale Adresse und Vertretung sowie sämtliche Behördenkorrespondenz.
- Rechtsform
- Zweigniederlassung (Overseas Company)
- Rechtsträger
- bestehende ausländische Gesellschaft
- Registrierung
- Registrar of Companies
- Haftung
- unbeschränkt wie die Muttergesellschaft
Leistungen im Detail
Was Sie erhalten
Eignungsprüfung und Strukturentscheidung
Wir vergleichen Niederlassung, Tochtergesellschaft und reine Vertretung anhand von Haftung, Steuern, Buchhaltungspflichten und Bankzugang und halten das Ergebnis schriftlich fest.
Übersetzungen und Beglaubigungen
Registerauszüge, Satzung und Beschlüsse werden beglaubigt übersetzt und für die Einreichung in Zypern aufbereitet, inklusive Apostille, wo erforderlich.
Registeranmeldung
Anmeldung der Zweigniederlassung mit Name, Sitz, Unternehmensgegenstand, Vertretungsberechtigten und den Dokumenten der Muttergesellschaft.
Steuer- und VAT-Registrierung
Erfassung bei der Steuerbehörde, Prüfung der Umsatzsteuerpflicht und Einrichtung der laufenden Meldungen für die Niederlassung.
Lokale Adresse und Vertretung
Registrierte Geschäftsadresse, Postannahme sowie die Benennung einer vertretungsberechtigten Person, die für Behörden erreichbar ist.
Behördenkorrespondenz
Wir übernehmen Rückfragen, Nachreichungen und Übersetzungen gegenüber Handelsregister, Steuerbehörde und Sozialversicherung bis zum Abschluss.
Schritt für Schritt
So läuft die Beauftragung ab
- 1
Prüfung der Muttergesellschaft
Wir sichten Registerauszug, Satzung und Gesellschafterstruktur und klären, welche Beschlüsse für die Niederlassung erforderlich sind.
- 2
Beschluss und Vollmachten
Die Muttergesellschaft fasst den Niederlassungsbeschluss und erteilt Vollmachten. Wir liefern die Vorlagen in deutscher und englischer Sprache.
- 3
Einreichung
Nach Übersetzung und Beglaubigung reichen wir beim Registrar ein. Die Bearbeitung dauert üblicherweise rund zwei Wochen.
- 4
Steuerliche Erfassung
Steuernummer, VAT-Prüfung und gegebenenfalls Anmeldung von Mitarbeitern bei der Sozialversicherung.
- 5
Übergabe
Sie erhalten Registrierungsbestätigung, Steuernummer und Zugänge zum Mandantenportal mit allen Fristen und Dokumenten.
Vorbereitung
Unterlagen, die wir benötigen
- Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft, aktuell und beglaubigt
- Satzung der Muttergesellschaft
- Gesellschafterbeschluss über die Errichtung der Niederlassung
- Vollmachten für die vertretungsberechtigten Personen
- Letzter Jahresabschluss der Muttergesellschaft
- Passkopien der vertretungsberechtigten Personen
- Nachweis der Geschäftsadresse in Zypern
Gut zu wissen
- Die Zweigniederlassung haftet wie die Muttergesellschaft. Wer Haftung trennen möchte, sollte eine Tochtergesellschaft prüfen.
- Buchhaltung, Jahresabschluss und gegebenenfalls Prüfung sind auch für die Niederlassung erforderlich, soweit sie in Zypern steuerlich erfasst ist.
- Änderungen bei Organen, Sitz oder Firma der Muttergesellschaft müssen in Zypern nachgemeldet werden. Das übernehmen wir im Rahmen der Betreuung.