Überblick
Der Non-Dom-Status ist eines der stärksten Argumente für Zypern als persönlichen Steuersitz. Wer in Zypern steuerlich ansässig, aber nicht „domiziliert“ ist, zahlt für 17 Jahre keine Sonderabgabe (Special Defence Contribution) auf Dividenden und Zinsen. Je nach Konstellation bleibt dadurch von Ausschüttungen deutlich mehr übrig als in vielen anderen EU-Staaten.
Seit 2017 gilt zudem die 60-Tage-Regel: Wer mindestens 60 Tage im Jahr in Zypern verbringt, hier eine feste Wohnmöglichkeit, eine Tätigkeit oder Beteiligung an einer zyprischen Gesellschaft unterhält und in keinem anderen Staat 183 Tage erreicht oder dort ansässig ist, kann die Steuerresidenz in Zypern begründen. Das eröffnet Flexibilität für Unternehmer, die nicht das ganze Jahr vor Ort sein möchten.
Wir prüfen Ihre Voraussetzungen, dokumentieren Aufenthalte und Nachweise, beantragen die Steueridentifikationsnummer und begleiten Sie bei Rückfragen der Behörden. Wichtig ist die saubere Dokumentation von Anfang an – im Nachhinein sind Nachweise nur schwer zu beschaffen.
- Sonderabgabe
- 17 Jahre befreit (Dividenden, Zinsen)
- Residenz
- 183-Tage- oder 60-Tage-Regel
- Voraussetzung
- Wohnmöglichkeit und Tätigkeit
- Bearbeitung
- ca. 30 Tage
Leistungen im Detail
Was Sie erhalten
Voraussetzungsprüfung
Wir prüfen Aufenthaltszeiten, Wohnsitz, familiäre Situation, Einkunftsarten und frühere Ansässigkeit in Zypern und legen das Ergebnis schriftlich fest.
Wahl der Residenzgrundlage
Bewertung, ob die 183-Tage-Regel oder die 60-Tage-Regel für Sie passt, inklusive der jeweils nötigen Nachweise und Risiken.
Nachweise und Dokumentation
Aufbau einer belastbaren Dokumentation: Mietvertrag oder Eigentum, Ein- und Ausreisenachweise, Tätigkeitsnachweise, Steuererklärungen im Wegzugsstaat.
Steueridentifikationsnummer und Erfassung
Antrag auf die zyprische TIN, Erfassung im Steuersystem und Einreichung der ersten Steuererklärung.
Behördenbegleitung
Wir beantworten Rückfragen der Steuerbehörde, reichen Nachweise nach und vertreten Ihre Position mit Begründung.
Laufende Erklärung
Jährliche Steuererklärung, Nachweis der Aufenthaltstage und Aktualisierung der Dokumentation, damit der Status erhalten bleibt.
Schritt für Schritt
So läuft die Beauftragung ab
- 1
Statusgespräch
Wir klären Ihre Aufenthaltsgewohnheiten, Einkunftsquellen, Familie und Immobilien und bewerten die Erfolgsaussichten realistisch.
- 2
Dokumentenplan
Sie erhalten eine Liste der Nachweise, die Sie ab dem ersten Tag sammeln sollten – Reisen, Wohnung, Tätigkeit, Zahlungen.
- 3
Anträge
TIN-Antrag, Erfassung als Steueransässiger und gegebenenfalls Abstimmung mit dem Wegzugsstaat.
- 4
Erste Steuererklärung
Wir erstellen und reichen die erste Erklärung ein und beantragen die Anwendung der Non-Dom-Regelung.
- 5
Jährliche Bestätigung
Folgeerklärungen und Aktualisierung der Nachweise, damit der Status auch bei Prüfungen Bestand hat.
Vorbereitung
Unterlagen, die wir benötigen
- Passkopie und Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis in Zypern
- Ein- und Ausreisenachweise, z. B. Tickets oder Grenzstempel
- Nachweise über Tätigkeit oder Beteiligung an einer zyprischen Gesellschaft
- Steuererklärungen und Ansässigkeitsbescheinigungen des bisherigen Wohnsitzstaats
- Nachweise über Einkünfte: Dividenden, Zinsen, Gehalt, Mieteinnahmen
- Familienstand und Angaben zu unterhaltsberechtigten Angehörigen
Gut zu wissen
- Der Non-Dom-Status setzt voraus, dass Sie in Zypern steuerlich ansässig werden. Die Ansässigkeit muss jedes Jahr erneut belegt werden.
- Wer in den letzten 20 Jahren in Zypern domiziliert war, erfüllt die Voraussetzungen in der Regel nicht. Wir prüfen die Vorgeschichte im Detail.
- Die Regeln des Wegzugsstaats bleiben bestehen: Wegzugsbesteuerung, erweiterte beschränkte Steuerpflicht und Meldepflichten müssen parallel beachtet werden.